Wir machen Ihren BMW und MINI bereit für die Zulassung
Haben Sie Ihr Auto im Ausland gekauft? Dann muss es erst in die sogenannte Genehmigungsdatenbank eingetragen werden, damit es in Österreich zugelassen werden kann.
Liegt eine EU-Betriebserlaubnis vor, so reicht die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank aus. Als Nachweis für eine bestehende EU-Betriebserlaubnis gelten die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (auch bekannt als COC-Papier), ein (ausländischer) Datenauszug, der ausländische Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung, aus der eindeutig das Erstzulassungsdatum und das letzte Kennzeichen (wenn es schon einmal angemeldet war) hervorgeht (besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen, dann müssen beide Teile vorliegen).
Besteht keine EU-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, dann benötigt man eine Einzelgenehmigung durch die für den Wohnsitz des Besitzers zuständige Landesprüfstelle. Das Fahrzeug ist dabei in der Regel vorzuführen und muss dabei den Baujahrs Vorschriften des österreichischen Kraftfahrrechts bzw. den EU-Vorschriften entsprechen.
Unabhängig davon, ob eine EU-Betriebserlaubnis besteht oder nicht, müssen anzeige- und genehmigungspflichtige Änderungen durch die Landesprüfstelle in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.
ACHTUNG: Eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank kann nur für BMW und MINI Fahrzeuge mit einem Baujahr ab 2010 durchgeführt werden!
Kommen Sie mit folgenden Dokumenten im Original bei uns vorbei:
Bitte überprüfen Sie:
Der Vorgang hier bei uns im Haus dauert etwa 30 Minuten und kostet € 180,- (inkl. MwSt.)
Gerne kümmern wir uns um Ihre Eintragung in die Genehmigungsdatenbank. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns vor Ort unter +43 36061-1111 oder per E-Mail: termin22@bmw-wien.at
Das genehmigte Datenblatt wird in der Regel innerhalb von 10 Werktagen ausgestellt. Danach müssen Sie beim Finanzamt die NOVA entrichten, hierfür nehmen Sie bitte alle Dokumente mit. Erst danach können Sie das Fahrzeug in Österreich zulassen.